Glossar
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Ausschlusskriterien für eine Behandlung bei uns sind: Schizophrenie im akuten Stadium, akute Suizidalität, dementielle Störungen, die eine Teilnahme an therapeutischen Abläufen ausschließen, schwere organische Erkrankungen, die eine intensive Behandlung voraussetzen.
Entwöhnungsbehandlung: Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine stationäre Entwöhnungsbehandlung in unserer Klinik zu machen, wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle in ihrer Nähe. Diese stellt mit Ihnen einen Antrag bei dem für sie zuständigen Leistungsträger (in der Regel ist das Ihr Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse).
In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Entwöhnungsbehandlung mithilfe Ihres behandelnden Arztes oder Ihres Psychotherapeuten bei Ihrem Leistungsträger einzureichen.
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